Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Münchner Finanzveranstaltungsgesellschaft mbH für die Durchführung des Börsentags München
1. Geltungsbereich
1.1 Verträge zwischen einzelnen Teilnehmern (nachfolgend Teilnehmer genannt) und der Münchner Finanzveranstaltungsgesellschaft mbH (nachfolgend: MFVG genannt) als Veranstalter des Börsentags (nachfolgend Veranstaltung genannt) bzw. eines oder mehrerer Seminare kommen, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ausschließlich nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
1.2 Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1 Anmeldungen sind schriftlich, per Fax oder online bei der MFVG vorzunehmen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
2.2 Ein Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung bzw. an Seminaren kommt erst zustande, nachdem die MFVG die Anmeldung gegenüber dem Teilnehmer bestätigt hat. Die Bestätigung kann schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
2.3 Falls eine Anmeldung durch den Teilnehmer so kurzfristig erfolgt, dass eine Anmeldebestätigung nicht mehr möglich ist, gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die Anmeldung gegenüber dem Teilnehmer in anderer geeigneter Weise bestätigt wird, der Teilnehmer die Leistung vorbehaltlos annimmt oder die MFVG mit der Leistungsdurchführung beginnt. Insoweit stimmt der Teilnehmer der sofortigen Leistungserbringung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufungspflicht von zwei Wochen zu.
2.4 Die MFVG behält sich vor, die Anmeldung zur Veranstaltung bzw. zu einem Seminar ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.5 Minderjährige bedürfen zur Teilnahme an einem Seminar der schriftlichen Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
3. Leistungsbeschreibung und Änderungen des Veranstaltungsprogramms bzw. des Seminarangebots
3.1 Der Inhalt und die Durchführung der Veranstaltung richten sich nach der veröffentlichten Leistungsbeschreibung. Diese Leistungsbeschreibung ist Bestandteil des Vertrags.
3.2 Die MFVG ist berechtigt, Änderungen aus fachlichen Gründen wie beispielsweise Aktualisierungsbedarf oder Weiterentwicklungen vorzunehmen.
3.3 Die MFVG behält sich darüber hinaus vor, angekündigte Referenten durch gleichermaßen qualifizierte zu ersetzen, falls dies wegen Erkrankung oder sonstiger Verhinderung aus wichtigem Grund erforderlich werden sollte.
4. Absage der Veranstaltung bzw. von Teilen der Veranstaltung durch die MFVG
Der Veranstalter behält sich die Absage von Veranstaltungen aus höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z. B. plötzliche Erkrankung/Ausfall des Referenten, zu geringe Teilnehmerzahl, etc.) vor. Die angemeldeten Teilnehmer werden hiervon unverzüglich informiert und bereits entrichtete Teilnahmegebühren zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets.
5. Widerrufsrecht für Dienstleistungen
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Münchner Finanzveranstaltungsgesellschaft mbH, Bayerstr. 71-73, 80335 München, E-Mail-Adresse: widerruf@boersentag-muenchen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten beigefügte Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufspflicht absenden.
Bis vier Wochen vor Beginn einer Veranstaltung können Sie die Teilnahme kostenfrei stornieren. Bei Rücktritt einer Veranstaltungsanmeldung zwischen acht und 27 Tagen vor der Veranstaltung fallen 50% der Seminargebühren an. Erfolgt der Rücktritt weniger als acht Tage vor Veranstaltungsbeginn oder erscheint der Teilnehmer nicht ohne abgesagt zu haben, sind 100% der Seminargebühr zu begleichen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, bis unmittelbar vor Beginn einer Veranstaltung einen Vertreter zu benennen, der an Ihrer Stelle an der Veranstaltung teilnehmen wird. Für die Benennung eines Vertreters fallen Ihnen keine weiteren Kosten an.
Besondere Hinweise:
Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
6. Urheberrechte; Nutzung von Veranstaltungsunterlagen
6.1 Vorträge und Veranstaltungsunterlagen genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen.
6.2 Der Teilnehmer ist nicht befugt, Unterlagen oder Datenträger, die zu Seminar- oder Informationszwecken ausgehändigt werden, zu vervielfältigen.
7. Film und Fotorechte
7.1 Der Teilnehmer willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass MFVG berechtigt ist, Bild- und Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.
7.2 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, selbst Bild-, Film- , Ton- und Fotoaufnahmen von der Veranstaltung, seinen Teilnehmern, den Referenten, Dozenten oder Seminarleitern oder den Veranstaltungsräumlichkeiten anzufertigen.
8. Datenerfassung
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die Veranstaltungsabwicklung und spätere Teilnehmerinformation gespeichert werden. Darüber hinaus gilt die allgemeine Datenschutzerklärung der MFVG, die hier abgerufen werden kann.
9. Ausschluss des Teilnehmers aus wichtigen Gründen
9.1 Die MFVG ist berechtigt, einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen, wenn der Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine Teilnehmerverpflichtungen verstößt.
9.2 Wichtige Gründe stellen insbesondere die Störung der Veranstaltungsabläufe, Nichtzahlung eventueller Gebühren sowie die Nichtbeachtung der Hausordnung dar.
9.3 Der Teilnehmer hat einen von ihm zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Die MFVG behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen ausdrücklich vor. Es besteht im Falle des berechtigten Ausschlusses des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter eventueller Gebühren oder eventueller Aufwendungen (wie beispielsweise Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Reisemittel oder Übernachtungen).
9.4 Das Verteilen oder Auslegen von Werbe- oder Infomaterial ist nur Ausstellern nach vorheriger Genehmigung durch den Veranstalter gestattet. Teilnehmern bzw. Messebesuchern, egal ob gewerblich oder privat, ist es untersagt, im Messebereich oder den Seminarräumen Werbe- oder Infomaterialien zu verteilen bzw. auszulegen. Eine Zuwiderhandlung hat zur Folge, dass der verteilenden Person bzw. dem Unternehmen, für welches Werbung gemacht wird, eine Summe von 2.835,- € netto in Rechnung gestellt werden. Die Summe entspricht dabei den Grundkosten eines Standes Typ A. Dabei wird nicht unterschieden, ob der Veranstalter die Materialien ausgelegt vorfindet oder das Verteilen der Materialien selbst sieht.
10. Haftung der MFVG
10.1 Die Teilnahme an der Veranstaltung sowie die Nutzung von Räumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr.
10.2 Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet die MFVG nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen und noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen. Für Folgeschäden, die auf möglichen fehlerhaften oder unvollständigen Inhalten von Vorträgen, Seminaren oder der Seminarunterlagen beruhen, übernimmt die MFVG keine Haftung.
10.3 Die MFVG führt in der Veranstaltung bzw. in den von ihr veranstalteten Vorträgen und Seminaren keine Anlageberatung durch.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Soweit der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist oder ein Unternehmen betreibt, welches nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist Erfüllungsort München.
11.2 Soweit der Teilnehmer Kaufmann im Sinne von § 38 Abs. 1 der Zivilprozessordung (ZPO), juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand München.
11.3 Für den Fall, dass der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand München.
11.4 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und der MFVG bedürfen der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien aufgehoben werden.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 15.09.2011. Frühere Teilnahmebedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.